Der Begriff
Postkrieg mit dem Saarland trifft eigentlich nur auf den Postverkehr
aus der SBZ und später DDR mit dem Saarland zu. Dort wurde das
Saarland als Inland angesehen und Briefe wurden mit Inlandsgebühr frankiert.
Im Saarland wurde Nachgebühr erhoben.
Im Westen Deutschlands hatte man das Saarland schon am 1.10.48
als postalisches Ausland anerkannt. Es wurde nun im Saarland für
unterfrankierte Briefe Nachgebühr erhoben. Die Berechnung der
Nachgebühr gibt uns heute einige Rätsel auf. Klarheit hat eine Arbeit von Walter Farber gebracht, der
festgestellt hat, dass eine
"Schlüsselzahl" zur Berechnung verwendet wurde. Diese errechnete sich aus dem
saarländischen Auslandsporto in ffr, geteilt durch das Auslandsporto
des Versandlandes, man ermittelte also den prozentualen Unterschied
zwischen den beiden Porti. Die Schlüsselzahl wurde nach dem Normalbriefporto (20g) berechnet und galt
für alle Portostufen, von Postkarte bis Einschreibgebühr. Sie wurde mit dem Betrag des
Auslandsportos, das im Versandland zu wenig entrichtet war, multipliziert und gemäß der
franz. Bestimmung wurde das errechnete Fehlporto verdoppelt. Die
Porti veränderten sich schnell, die Inflation im Saarland war hoch,
so dass sich die Schlüsselzahl häufig änderte.
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Am 8. Nov. 1947 wurde mit der Verabschiedung der
saarländischen Verfassung der "autonome" Saarstaat unter dem offiziellen Namen
"Saarland" gegründet.
Am 1.5.1948 erklärte sich das Saarland gegenüber dem "übrigen Deutschland"
postalisch zum Ausland und erhob für Post in beide Teile Deutschlands und
Ost- und Westberlin Auslandsgebühren.
Post mit Frankreich wurde zu Inlandsgebühren abgewickelt.
Am 15. Juli 1948 trat das Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft.
Damit wurde erstmalig eine saarländische Staatsangehörigkeit
eingeführt (Nationalité sarroise).
Diese wurde nur in Frankreich und dessen
Überseegebieten anerkannt, nicht aber international.
Westdeutschland und Westberlin hat das Saarland bis 1.10.48 weiter als Teil Deutschlands behandelt und erst dann Auslandsgebühren für Post in das
Saarland verlangt.
Die SBZ und später die DDR hat das Saarland nie als Ausland betrachtet, dort vertrat man den Standpunkt, dass erst ein Friedensvertrag die Gebietsansprüche regeln könne.
Nach dem 1.10.48 musste Post
aus Westdeutschland und Westberlin in das Saarland mit Auslandsporto frankiert. werden
Die meisten Deutschen hielten das Saarland aber für zu Deutschland gehörig und wussten nicht, dass
ab 1.10.48 Auslandsgebühr zu entrichten war. So kam es, dass viele
Briefe unterfrankiert in das Saarland gingen und
die Saarpost Nachgebühren in doppelter Höhe des Fehlbetrages erhob.
(Berechnung siehe oben)
Post aus der SBZ und später der DDR wurde stets mit Inlandsporto
verschickt. Zum Teil wurden Briefe in Westdeutschland auf das in der SBZ und
DDR gültige Auslandsporto von 50 Pfennig mit Westmarken auffrankiert.
Offenbar trug die Westpost die Gebühren, denn eine Nacherhebung im Osten war
von den Ostbehörden verboten worden. Wie hätte sie auch stattfinden sollen.
Auch Postanweisungen wurden mit Nachgebühr belegt.
Aus Westdeutschland und später der BRD wurden häufig, um den Empfängern die Nachgebühr zu ersparen, die
unterfrankierten Briefe mit einem Klebezettel versehen an den
Absender zurückgeschickt, mit der Aufforderung, die fehlende Gebühr nachzukleben.
Es kam auch vor, dass Briefe auf der Post auf Auslandsgebühr auffrankiert wurden und der Betrag
wurde beim Absender eingefordert.
So konnte man Zeitverluste ausschließen.
Am 15.7.1955 endete die beiderseitige
Auslandsgebührenerhebung.
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