| Der Begriff 
			Postkrieg mit dem Saarland trifft eigentlich nur auf den Postverkehr 
			aus der SBZ und später DDR mit dem Saarland zu. Dort wurde das 
			Saarland als Inland angesehen und Briefe wurden mit Inlandsgebühr frankiert. 
			Im Saarland wurde Nachgebühr erhoben. Im Westen Deutschlands hatte man das Saarland schon am 1.10.48 
			als postalisches Ausland anerkannt. Es wurde nun im Saarland für 
			unterfrankierte Briefe Nachgebühr erhoben.
 Die Berechnung der 
			Nachgebühr gibt uns heute einige Rätsel auf.
 Klarheit  hat eine Arbeit von Walter Farber gebracht, der 
			festgestellt hat, dass  eine 
			"Schlüsselzahl" zur Berechnung verwendet wurde.
 Diese errechnete sich aus dem 
			saarländischen Auslandsporto in ffr, geteilt durch das Auslandsporto 
			des Versandlandes, man ermittelte also den prozentualen Unterschied 
			zwischen den beiden Porti.
 Die  Schlüsselzahl wurde nach dem Normalbriefporto (20g) berechnet und galt 
			für alle Portostufen, von Postkarte bis Einschreibgebühr.
 Sie wurde mit dem Betrag des 
			Auslandsportos, das im Versandland zu wenig entrichtet war, multipliziert und gemäß der 
			franz. Bestimmung wurde das errechnete Fehlporto verdoppelt.
 Die 
			Porti veränderten sich schnell, die Inflation im Saarland war hoch, 
			so dass sich die Schlüsselzahl häufig änderte.
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    | Am 8. Nov. 1947 wurde mit der Verabschiedung der 
	saarländischen Verfassung der "autonome" Saarstaat unter dem offiziellen Namen 
	"Saarland" gegründet.
	
	
 Am 1.5.1948 erklärte sich das Saarland gegenüber dem "übrigen Deutschland" 
	postalisch zum Ausland und erhob für Post in beide Teile Deutschlands und 
	Ost- und Westberlin Auslandsgebühren.
 
 Post mit Frankreich wurde zu Inlandsgebühren abgewickelt.
 
 Am 15. Juli 1948 trat das Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft. 
	Damit wurde erstmalig eine saarländische Staatsangehörigkeit
	eingeführt (Nationalité sarroise).
 
 Diese wurde nur in Frankreich und dessen 
	Überseegebieten anerkannt, nicht aber international.
 
 Westdeutschland und Westberlin hat das Saarland bis 1.10.48 weiter als Teil Deutschlands behandelt und erst dann Auslandsgebühren für Post in das 
	Saarland verlangt.
 
 Die SBZ und später die DDR hat das Saarland nie als Ausland betrachtet, dort vertrat man den Standpunkt, dass erst ein Friedensvertrag die Gebietsansprüche regeln könne.
 
 Nach dem 1.10.48 musste Post 
	aus Westdeutschland und Westberlin in das Saarland mit Auslandsporto frankiert. werden
 
 Die meisten Deutschen hielten das Saarland aber für zu Deutschland gehörig und wussten nicht, dass 
	ab 1.10.48 Auslandsgebühr zu entrichten war. So kam es, dass viele 
	Briefe unterfrankiert in das  Saarland gingen und 
	die Saarpost Nachgebühren in doppelter Höhe des Fehlbetrages erhob.
	
	(Berechnung siehe oben)
 
 Post aus der SBZ und später der DDR wurde stets mit Inlandsporto 
	verschickt. Zum Teil wurden Briefe in Westdeutschland auf das in der SBZ und 
	DDR gültige Auslandsporto von 50 Pfennig mit Westmarken auffrankiert. 
	Offenbar trug die Westpost die Gebühren, denn eine Nacherhebung im Osten war 
	von den Ostbehörden verboten worden. Wie hätte sie auch stattfinden sollen.
 
 Auch Postanweisungen wurden mit Nachgebühr belegt.
 
 Aus Westdeutschland und später der BRD wurden häufig, um den Empfängern die Nachgebühr zu ersparen, die 
	unterfrankierten Briefe mit einem Klebezettel versehen an den 
	Absender zurückgeschickt, mit der Aufforderung, die fehlende Gebühr nachzukleben.
 
 Es kam auch vor, dass Briefe auf der Post auf Auslandsgebühr  auffrankiert wurden und der Betrag 
	wurde beim Absender eingefordert. 
	So konnte man Zeitverluste ausschließen.
 
 Am 15.7.1955 endete die beiderseitige 
	Auslandsgebührenerhebung.
 
 
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