Titel

   

Der Begriff Postkrieg mit dem Saarland trifft eigentlich nur auf den Postverkehr aus der SBZ und später DDR mit dem Saarland zu. Dort wurde das Saarland als Inland angesehen und Briefe wurden mit Inlandsgebühr frankiert. Im Saarland wurde Nachgebühr erhoben.
Im Westen Deutschlands hatte man das Saarland schon am 1.10.48 als postalisches Ausland anerkannt. Es wurde nun im Saarland für unterfrankierte Briefe Nachgebühr erhoben.
Die Berechnung der Nachgebühr gibt uns heute einige Rätsel auf. 
Klarheit  hat eine Arbeit von Walter Farber gebracht, der festgestellt hat, dass  eine "Schlüsselzahl" zur Berechnung verwendet wurde.
Diese errechnete sich aus dem saarländischen Auslandsporto in ffr, geteilt durch das Auslandsporto des Versandlandes, man ermittelte also den prozentualen Unterschied zwischen den beiden Porti.
Die  Schlüsselzahl wurde nach dem Normalbriefporto (20g) berechnet und galt für alle Portostufen, von Postkarte bis Einschreibgebühr.
Sie wurde mit dem Betrag des Auslandsportos, das im Versandland zu wenig entrichtet war, multipliziert und gemäß der franz. Bestimmung wurde das errechnete Fehlporto verdoppelt.
Die Porti veränderten sich schnell, die Inflation im Saarland war hoch, so dass sich die Schlüsselzahl häufig änderte.

   

Am 8. Nov. 1947 wurde mit der Verabschiedung der saarländischen Verfassung der "autonome" Saarstaat unter dem offiziellen Namen "Saarland" gegründet.

Am 1.5.1948 erklärte sich das Saarland gegenüber dem "übrigen Deutschland" postalisch zum Ausland und erhob für Post in beide Teile Deutschlands und Ost- und Westberlin Auslandsgebühren.

Post mit Frankreich wurde zu Inlandsgebühren abgewickelt.

Am 15. Juli 1948 trat das Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft. Damit wurde erstmalig eine saarländische Staatsangehörigkeit eingeführt (Nationalité sarroise).

Diese wurde nur in Frankreich und dessen Überseegebieten anerkannt, nicht aber international.

Westdeutschland und Westberlin hat das Saarland bis 1.10.48 weiter als Teil Deutschlands behandelt und erst dann Auslandsgebühren für Post in das Saarland verlangt.

Die SBZ und später die DDR hat das Saarland nie als Ausland betrachtet, dort vertrat man den Standpunkt, dass erst ein Friedensvertrag die Gebietsansprüche regeln könne.

Nach dem 1.10.48 musste Post aus Westdeutschland und Westberlin in das Saarland mit Auslandsporto frankiert. werden

Die meisten Deutschen hielten das Saarland aber für zu Deutschland gehörig und wussten nicht, dass ab 1.10.48 Auslandsgebühr zu entrichten war. So kam es, dass viele Briefe unterfrankiert in das  Saarland gingen und die Saarpost Nachgebühren in doppelter Höhe des Fehlbetrages erhob. (Berechnung siehe oben)

Post aus der SBZ und später der DDR wurde stets mit Inlandsporto verschickt. Zum Teil wurden Briefe in Westdeutschland auf das in der SBZ und DDR gültige Auslandsporto von 50 Pfennig mit Westmarken auffrankiert. Offenbar trug die Westpost die Gebühren, denn eine Nacherhebung im Osten war von den Ostbehörden verboten worden. Wie hätte sie auch stattfinden sollen.

Auch Postanweisungen wurden mit Nachgebühr belegt.

Aus Westdeutschland und später der BRD wurden häufig, um den Empfängern die Nachgebühr zu ersparen, die unterfrankierten Briefe mit einem Klebezettel versehen an den Absender zurückgeschickt, mit der Aufforderung, die fehlende Gebühr nachzukleben.

Es kam auch vor, dass Briefe auf der Post auf Auslandsgebühr auffrankiert wurden und der Betrag wurde beim Absender eingefordert. So konnte man Zeitverluste ausschließen.

Am 15.7.1955 endete die beiderseitige Auslandsgebührenerhebung.

   

Etwas Geschichte:
Die angestrebte Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich war ohne eine Lösung der Saarfrage nicht möglich und damit die westeuropäische Einigung in Gefahr.
So wurde bei den Verhandlungen zu den Pariser Verträgen 1954 ein Europäisches Saarstatut ausgearbeitet, das eine Europäisierung des Saarlandes unter französischem Einfluss vorsah.
Diese Vereinbarung sollte nach einer Volksabstimmung in Kraft treten.
Am 23.10.1955 wurde die im Vertrag festgesetzte Abstimmung durchgeführt, bei der sich 2/3 der Wähler gegen das Saarstatut entschieden.
Eine alternative Lösung für eine Ablehnung des Statuts hatte man nicht vorgesehen, aber die Politiker zogen daraus den Schluss, dass die Saarländer den Anschluss an Deutschland wünschten.
Am 14.12.56 erklärte der Saarländische Landtag den Beitritt zur Deutschen Bundesrepublik.
Am 1.1.1957 wurde das Saarland als zehntes Bundesland der Bundesrepublik eingegliedert.
Erst am 6.7.1959 wurde der wirtschaftliche Anschluss an die Bundesrepublik vollzogen und die DMark im Saarland eingeführt.

   
 

Die Briefe lassen sich durch Mausklick vergrößern

 
 

5.6.48

 

24.12.48

 
     
5.6.48   24.12.48
     
 

Einschreibbrief mit Stempel aus Berlin-Rudow (West) mit Absender aus Berlin-Köpenick (Ost).
Der Brief ist vor dem 1.10. mit Inlandsporto noch ohne Nachgebührerhebung befördert worden.

 

Nachverwendetes Kuvert nach Saarbrücken, am 24.12.48 um 15 Uhr mit dem Stempel Nürnberg 2 versehen. Der Brief wurde mit 10 Pf. nachfrankiert, gestempelt Nürnberg 2 BA 20 Uhr. Auslandsporto nach dem 1.10.

 
 
"
 
 

5.8.1950 Seifhennersdorf (Oberlausitz) nach Sulzbach Saar

 

Rückseite

 
     
Nachgebühr DDR   Rückseite
     
 

Wie oben schon erwähnt, betrachtete die DDR das Saarland nicht als Ausland. Der Brief ist mit Einschreiben-Inlandsporto frankiert.
Das Auslandsporto hätte 1,10 Mark betragen. Im Saarland wurde der Brief mit Nachporto belegt.
Rückseite mit Absender DDR und Ankunftsstempel Sulzbach Saar 8.6.1950

 

Berechnung der Schlüsselzahl nach den Erkenntnissen von Walter Farber. (Dank an ihn)
Normalbrief Ausland aus dem Saarland 25ffr,
Normalbrief Ausland DDR 50 Pfg.
Ergibt eine Schlüsselzahl von 25/50 = 1/2 = 0,5
Der Fehlbetrag beträgt 110 - 84 = 26 multipliziert mit 0,5 = 13 und nach franz. Gesetz verdoppelt = 26ffr.

 
 
"
 
 

24.12.51 Hamburg nach Saarbrücken

 

1.9.50 Essen nach Saarbrücken

 
     
Nachgebühr   1.9.50
     
 

Porto für einen Brief aus der BRD ins Ausland betrug zu der Zeit 30 Pfg. Auslandsporto für diese Gewichtsstufe im Saarland 30 ffr. So ergibt sich die Schlüsselzahl 1, nach franz. Recht verdoppelt = 2 x Fehlbetrag (10 - 4) = 12. das ist auch auf dem Brief vermerkt. Die Identität mit der Summe in Pfennig ist zufällig, weil beide Porti die Zahl 30 enthalten.

 

Diese Drucksache einer Firma in Essen ist mit einem Freistempel zu 4 Pfennig frankiert. Hier ist die Rechnung sehr einfach.
Die fehlenden 6 Pfennig für das Auslandsporto wurden noch am Aufgabetag um 21 Uhr auf dem Postamt nachgeklebt.
So entfiel die Nachgebühr für den Empfänger.

 
 
"
 
 

Reutlingen 10.2.54

 

Rückseite mit Text

 
     
Nachporto-Karte   Text
     
 

Mit dieser Karte "Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland" wurde die von der Post entrichtete Gebühr beim Absender eingezogen.

 

Auf der Rückseite der Karte ist eine ausführliche Erklärung über die Höhe des Fehlbetrages und die Vorteile dieser Nachfrankier - Methode.

 
 
 
 

12.9.51 Obergünzburg nach Saarbrücken

 

22.5.51 Frankfurt/Main nach Saarbrücken

 
     
12.9.51   23.3.51
     
 

Der Brief ist mit einem Firmenfreistempel Obergünzburg entwertet und in Kempten/Allgäu am 13.9.51 nachfrankiert.

 

Brief vom 22.5.51, 10 Pfg nachgeklebt mit Stempel Frankfurt Auslandsstelle vom 23.5.51

 
 
 
 

Postanweisung 19.11.54

 

Rückseite

 
     
Postanweisung   Postanweisung
     
 

Auch Postanweisungen wurden mit Nachgebühr belegt, wie dieses Beispiel zeigt. 5,88 DM, umgerechnet 489 Fr wurden aus Köln nach St. Wendel überwiesen. Die Umrechnung ergibt einen Kurs von 1 DM = 83 Fr.

 

Der hier vermerkte Kurs ist falsch, die Beträge müssen umgekehrt gelesen werden: 1 DM= 83,3208 Fr.
Die Nachgebühr von 25 Francs wurde durch eine verklebte Saarmarke dokumentiert.

 
 
 
 

21.5.55 Frankfurt/Main nach Klarenthal

 

13.7.55 Stolberg nach Saarbrücken

 
     
13.7.55   13.7.55
     
 

Der Brief ist mit Inlandsporto frankiert, er wurde auf der Post mit einem Aufkleber versehen, dass Auslandsgebühr zu entrichten sei und an den Absender zurückgegeben.
Der Zettelrest ist noch zu sehen.
4 Pfennig wurden nachgeklebt, 3 Pfennig hätten gereicht. 
Stempel vom 20. und 21.5.55.

 

Ab 1.7.54 wurde das Auslandsporto für Briefe bis 20 g auf 40 Pfennig festgesetzt. 20 Pfennig wurden nachgeklebt. Der Freistempel hat das Datum 13.7.55, auf der 20 Pfennigmarke ist ein Stempel vom 15.7.55.
An diesem Datum endete die Pflicht zur Frankierung in das Saarland zum Auslandstarif.